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  • AutorenbildHeike Gehrmann

Jahresempfang der deutschen Genossenschaften 2023

Nach zweijähriger pandemiebedingter Pause fand am 28. Februar 2023 der Jahresempfang der deutschen Genossenschaften erstmals wieder in Präsenz in Berlin statt. Gastredner war Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP).






"Seit über 150 Jahren zeigen die Genossenschaften, dass es nicht Wirtschaft oder Gesellschaft heißen muss, sondern Wirtschaft und Gesellschaft“, so der Bundesjustizminister zur Rolle der Genossenschaften in Deutschland. Und weiter:

"Selbstverantwortung, Selbsthilfe und Selbstverwaltung sind genossenschaftliche Prinzipien von allgemeiner Bedeutung und allgemeinem Nutzen. Über 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben das erkannt und sind genossenschaftlich organisiert und engagiert: ein großer Gewinn für die Gesellschaft, ein großes Glück für die Wirtschaft.“


Der Vorstandsvorsitzende des DGRV, Dr. Eckhard Ott, mahnte die noch immer schleppende Digitalisierung der Genossenschaften an. Trotz aller Tradition müsse die Rechtsform der Genossenschaften auch in einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft funktionieren. "Es ist kaum noch vermittelbar, warum man heutzutage einen Antrag in Papierform für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft stellen muss,“ so Ott.


Positiv hervorgehoben wurden auf dem Jahresempfang die neuen Regelungen zu virtuellen General- und Vertreterversammlungen im Genossenschaftsgesetz. Sie ermöglichen die Nutzung digitaler Formate auch nach dem Auslauf der Corona-Sonderregelungen. Mit dem novellierten Gesetz wurde ein wichtiger Schritt zu mehr Digitalisierung gemacht.


Genossenschaft, quo vadis?

Genossenschaften gelten an sich in Deutschland als solide und insolvenzfeste Unternehmen. Dazu trägt auch die gesetzlich verpflichtende Begutachtung von genossenschaftlichen Gründungsvorhaben bei.

Außerhalb des DGRV-Verbunds haben jedoch einige sogenannte Kapitalanlagegenossenschaften mit unzulässigen Geschäftsmodellen einen erheblichen Vermögensschaden bei den betroffenen Mitgliedern und einen Imageverlust für die Rechtsform verursacht.

Daher hat der Gesetzgeber verschiedene Reformideen zur Diskussion gestellt. Überlegungen gehen dahin, die Gründungsprüfung in die externen Qualitätskontrollen der Prüfungsverbände nach §§ 63e ff GenG einzubeziehen. Was harmlos klingt, würde den Verwaltungsaufwand und damit die Gründungskosten erheblich erhöhen. Auch die Wirksamkeit der Maßnahme gegen die zumeist erst Jahre später auftretenden Betrugsfälle ist fraglich, denn die bisherige Gründungsbegutachtung sorgt für den bestmöglichen Schutz der Mitglieder und die Solidität der Rechtsform. Ausnahmen bestätigen hier eben nicht die Regel.


Rechtliche Prinzipien von Genossenschaften

Wesentliche Fragen sind: Zielt das Vorhaben auf eine wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Förderung der künftigen Mitglieder? Wird also ein genossenschaftlicher Förderzweck nach § 1 GenG angestrebt?

Welche Motive und Erfahrungen bringen die Genossenschaftsgründer mit? Wird eine gleichberechtigte Kooperation angestrebt oder nur das gute Renommee der Rechtsform für zweckfremde Geschäfte ausgenutzt?

Die rechtliche Gestaltung kristallisiert den Kern der späteren Genossenschaft und wird deshalb hinterfragt:

Welchen Zweck und Gegenstand verfolgt der gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb?

Worin bestehen konkret die Förderleistungen für die Mitglieder?

Wie werden die Mitsprache der Mitglieder und die Kontrolle des Aufsichtsrats ausgestaltet? Welche rechtliche und organisatorische Struktur sowie finanzielle Ausstattung ist zweckmäßig und angemessen zur Erreichung der Unternehmensziele?


Weitere Infos: www.dgrv.de


Nützliche Literatur: als PDF abrufbar über die DGRV-Website





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